FACHKUNDIGE STELLUNGNAHME
Für den Antrag auf Bewilligung des Gründungs- zuschusses der Agentur für Arbeit benötigen Gründerinnen und Gründer die positive Beur- teilung einer so genannten "fachkundigen Stelle", die die Tragfähigkeit ihres Geschäftskonzeptes bestätigt.
Als ausgewiesene "fachkundige Stelle" überprüft die Gründerwerkstatt Ihr Existenzgründungsvor- haben nach betriebswirtschaftlichen Kriterien und gibt die "fachkundige Stellungnahme" ab.